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   BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73   

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BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73 (https://dejure.org/1973,910)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1973 - III B 46.73 (https://dejure.org/1973,910)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - III B 46.73 (https://dejure.org/1973,910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Handschriftlicher Vermerk "Ich mache obige Ausführungen hiermit zu meinen eigenen" eines zugelassenen Rechtsanwalts unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.03.1971 - III B 18.71
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit den übrigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß eine vom Kläger eigenhändig unterzeichnete Rechtsmittelschrift auch dann nicht ordnungsmäßig ist, wenn sie am Schluß zwar den handschriftlichen und unterzeichneten Vermerk eines zugelassenen Rechtsanwalts enthält: "Ich mache obige Ausführungen hiermit zu meinen eigenen", aber erkennbar ist, daß der Rechtsanwalt keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (Beschluß vom 17. März 1971 - BVerwG III B 18.71/III C 23.71 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 104.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungspflicht - Bezugnahme des Rechtsanwalts

    Die Bezugnahme des Rechtsanwalts auf einen vom Beschwerdeführer selbst unterzeichneten Schriftsatz genügt der Begründungspflicht des VwGO § 132 Abs. 3 allenfalls dann, wenn aus ihr erkennbar wird, daß der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. z.B. B vom 02.10.1961 - VIII B 78.61 - s 310 § 132 Nr. 18 = BVerwGE 13, 90, und vom 13.07.1973 - III B 46.73 - s 310 § 132 Nr. 110).

    Diesen Anforderungen entspricht die Bezugnahme eines Rechtsanwalts auf einen von dem Beschwerdeführer unterzeichneten Schriftsatz jedenfalls dann nicht, wenn aus diesem Schriftsatz noch nicht einmal zu entnehmen ist, aus welchem der in VwGO § 132 Abs. 2 angeführten Gründe die Zulassung der Revision erstrebt wird (B vom 13.07.1973 - III B 46.73 - aaO).

    Die Bezugnahme des Rechtsanwalts auf einen vom Beschwerdeführer selbst unterzeichneten Schriftsatz genügt der Begründungspflicht des § 132 Abs. 3 VwGO allenfalls dann, wenn aus ihr erkennbar wird, daß der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 und Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110).

    Diesen Anforderungen entspricht die Bezugnahme eines Rechtsanwalts auf einen von dem Beschwerdeführer unterzeichneten Schriftsatz jedenfalls dann nicht, wenn aus diesem Schriftsatz noch nicht einmal zu entnehmen ist, aus welchem der in § 132 Abs. 2 VwGO angeführten Gründe die Zulassung der Revision erstrebt wird (Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Die pauschale Bezugnahme auf Schreiben eines Nichtanwalts, wie hier, genügt dem nicht (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71/BVerwG 3 C 23.71 - , vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 - und vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.74 - sowie entsprechend für die Begründung der Revision BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine von einem Kläger eigenhändig unterzeichnete Rechtsmittelschrift auch dann nicht ordnungsgemäß ist, wenn sie am Schluß zwar den unterzeichneten Vermerk eines zugelassenen Rechtsanwalts enthält, dieser mache die Ausführungen zu seinen eigenen, wenn aber erkennbar ist, daß der Rechtsanwalt keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.08.1987 - 7 B 157.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

    Dies reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Beschwerdebegründung nicht aus (vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 -, vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - und vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 132 VwGO Nr. 110, § 67 VwGO Nr. 47 und § 132 VwGO Nr. 202, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 2 B 178.81

    Missachtung des Vertretungszwangs

    Die pauschale Bezugnahme auf Schreiben eines Nichtanwaltes, wie hier, gewährleistet dies nicht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71/BVerwG 3 C 23.71 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 37], vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110] und vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.74 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 38] sowie entsprechend für die Begründung der Revision BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 B 111.89

    Vertretungszwang für die Einlegung der Revision - Vertretungszwang für die

    Die pauschale Bezugnahme auf Schreiben eines Nichtanwalts, wie hier, gewährleistet dies nicht (vgl. Beschlüsse vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71/3 C 23.71 - , vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 - und vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.73 - sowie entsprechend für die Begründung der Revision BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 07.10.1982 - 2 B 180.82

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die pauschale Bezugnahme auf Schreiben eines Nichtanwaltes, wie hier, gewährleistetdies nicht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71/BVerwG 3 C 23.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 37], vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110] und vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.74 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 38] sowie entsprechend für die Begründung der Revision BVerwGE 22, 38); dies umso weniger, als die Prozeßbevollmächtigten bei Beachtung von Sinn und Zweck der in § 67 Abs. 1 und § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO getroffenen Regelungen zu dem Ergebnis hätten kommen müssen, daß die Ausarbeitungen des Klägers den Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen nicht entsprechen.
  • BVerwG, 17.09.1979 - 2 B 28.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zweck des in § 67 Abs. 1 VwGO sowohl für die Einlegung der Revision als auch für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgeschriebenen Vertretungszwanges ist es, eine rechtliche Durchdringung, Sichtung und Würdigung des Streitstoffes im Hinblick auf die in § 132 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 22, 38 [39]; Beschlüsse vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71/BVerwG 3 C 23.71 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 37], vom 15. Mai 1972 - BVerwG 7 B 34.72 - [Dok.Ber. A 1972, 8831] und vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110]).
  • BVerwG, 15.02.1978 - 6 B 10.78

    Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung nach Urteilsverkündung

    Soweit in allen weiteren nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangenen Schriftsätzen des Klägers Erläuterungen zu seiner Beschwerdeschrift enthalten sind, können sie an dem vorstehend Dargelegten nichts ändern, soweit nicht diese Schriftsätze überhaupt wegen fehlender Prüfung und Sichtung des Streitstoffes unbeachtlich sind (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG 3 B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110]).
  • BVerwG, 02.06.1983 - 8 B 65.83

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Bezugnahme "auf die bisherigen Schriftsätze des Beschwerdeführers" genügt diesen Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG VIII C 28.66 - Buchholz 310 § 139 Nr. 32 S. 2 und vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110 S. 55 [57]).
  • BVerwG, 26.09.1978 - 4 B 157.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.08.1977 - 4 B 142.77

    Vorlage eines Begründungsentwurfes ohne die Unterschrift des

  • BVerwG, 10.06.1975 - 4 B 73.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen von

  • BVerwG, 20.12.1973 - III B 70.72

    Pflicht eines Rechtsanwalt zur Sichtung, Gliederung und Durcharbeitung des

  • BVerwG, 04.08.1977 - 8 B 44.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines

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